Die Bronzegrabplatten Im Chorumgang
Sie geben Zeugnis von der bedeutenden, im 12. Jh. in Magdeburg ansässigen
Bronze- gießwerkstatt. Die liegende Grabplatte stellt den 1152 verstorbenen
Erzbischof Friedrich von Wettin dar. Archaische Strenge herrscht in der
noch keineswegs als individuelle Person zu betrachtenden Darstellung vor.
Der Bischofsstab tritt mit der Spitze auf die kleine hokkende Figur des
antiken Dornausziehers als Symbol des Heidentums, das durch das Christentum
überwunden wird. Etwa 40 Jahre später entstand die Bronzeplatte
seines Nachfolgers Wichmann von Seeburg, einem Vertrauten des Staufenkaisers
Friedrich Barbarossa, eigentlicher Begründer der erzstiftischen Landesherrschaft.
Ihm ist die Zusammenfassung und Ergänzung einzelner Privilegien und
Gewohnheitsrechte zum »Magdeburger Recht« zu verdanken. Das
für die damalige Zeit außerordentlich fortschrittliche Stadtrecht
ist an über 50 Städte, vor allem in Mittel- und Osteuropa, verliehen
worden und hatte z. T. bis ins 19. Jh. hinein Gültigkeit. Die Grabplatte
Wichmanns ist wesentlich weicher und plastischer modelliert, Gewandfalten
lockern die strenge Symmetrie und lassen die Gestalt lebendiger erscheinen.
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